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Please note: This is a service translation of the original German Terms & Conditions. In case of doubt or legal ambiguity, the German version shall prevail (see below).
§ 1 General Provisions
(1) These General Terms and Conditions (hereinafter “AGB”) apply to all services provided by Leucht One GmbH (hereinafter “werkhain”) to its users/contractual partners.
(2) Conflicting or supplementary terms and conditions of the user shall not apply unless expressly confirmed in writing by werkhain.
(3) The offer by werkhain is directed at both consumers within the meaning of § 13 of the German Civil Code (BGB) and entrepreneurs within the meaning of § 14 BGB who act in the exercise of their commercial or self-employed professional activity.
§ 2 Description of Services
(1) The services offered by werkhain include the provision of workspaces in the coworking space at Frankfurter Allee 108, 10247 Berlin, during the opening hours (§ 4) via a membership. This includes access to a desk and office chair, community management, internet access (Wi-Fi, within available capacity), access to multifunction printers (printing, copying, scanning), as well as self-service coffee, tea, and water. Use is limited to reasonable and appropriate levels and may not be excessive. Maximum usage is defined in the current price and service list. werkhain does not provide computers, charging cables, email addresses, phones (landline or mobile), fax machines, or storage space.
(2) The type and scope of services depend on the selected membership plan. Depending on the chosen plan, usage may be limited in scope or time.
(3) Workspaces are assigned as fixed or flexible. werkhain is not obligated to guarantee a specific desk for flexible bookings.
(4) werkhain offers additional paid services. These are listed in the current price and service list.
(5) Users have checked the provided equipment at the beginning of the contract and accepted its functionality. Compliance with workplace regulations is the user’s responsibility.
(6) Workspaces used under flexible plans must be fully cleared at the end of each day.
§ 3 Purpose of Use & Exclusion of Exclusivity
(1) The coworking space may only be used for office work as described at the time of contract conclusion. Activities must not disturb or hinder other users. Any change in the nature of the user’s business must be approved in writing by werkhain.
(2) No exclusive rights are granted. The coworking space follows an open and flexible concept, meaning users share the space with others, which may lead to disruptions (e.g., noise). Furnishings may be rearranged as needed. Users are not entitled to compensation for these circumstances.
(3) The user bears all costs related to permits or official requirements arising from their specific business activities.
(4) The user must ensure the space is suitable for their intended use and check this before entering the contract.
(5) No exclusivity or protection from competition is granted.
§ 4 Virtual Office
(1) werkhain can provide a business address linked to a mailbox. The user may use the following business address during the contract period:
Company Name Frankfurter Allee 108 / Fabrikgebäude 2. Hof 10247 Berlin
(2) Incoming mail, including official letters, will be accepted by werkhain and either handed over, forwarded, or scanned and sent by email. werkhain assumes no liability for delays or errors in forwarding.
(3) Written authorization is required for mail to be opened and scanned. A form is provided upon booking.
(4) werkhain staff are not authorized to read the contents of letters. Users can opt out of forwarding promotional mail by providing written consent.
(5) Users waive any claims against werkhain arising from mail delivery or non-disclosure of contents. Mail acceptance ends with contract termination.
(6) werkhain commits to protecting the user’s business interests, including confidentiality and data protection.
(7) werkhain is legally obligated under anti-money laundering laws to verify users and their ultimate beneficiaries. Users must comply with all related requirements.
§ 5 Access and Code of Conduct
(1) Access is granted during regular opening hours as listed on www.werkhain.de.
(2) Members with 24/7 access can enter designated areas via a digital locking system. Access credentials must not be shared. Violation can lead to immediate termination.
(3) In case of late payment, werkhain may deny access to the coworking space and related services.
(4) Services are personal and non-transferable. In the OwnOffice plan, one access per desk is granted. Guests are not permitted unless registered in advance.
(5) All members and guests must follow werkhain’s house rules, which include respect and care for the infrastructure.
§ 6 Contract Formation
(1) A contract is formed when the user completes a booking with werkhain based on a selected tariff.
(2) Contracts are concluded in writing or via the Cobot online booking platform. By clicking “Sign up (fees apply)", the user submits a binding request. The user must confirm acceptance of the AGBs before submitting. Data must be accurate and up to date.
(3) The contract is finalized upon confirmation by werkhain, either in writing or by email, within three business days.
§ 7 Fees, Payments, Deposits, Cancellations
(1) All prices are net plus applicable VAT and refer only to listed services.
(2) werkhain may adjust prices due to cost changes. Users will be notified at least two months in advance. Users may cancel within 14 days of receiving the notice. Otherwise, new prices apply.
(3) Payment is collected by direct debit or credit card. Business clients may pay by invoice. Cash is not accepted.
(4) Bank fees due to failed transactions are charged to the user.
(5) Payment is due upon contract formation. Monthly fees are due on the same day each month as the start date. Late payments incur statutory interest.
(6) For limited-term contracts, payment must be made in full before the start date.
(7) werkhain has a landlord’s lien on items brought in by the user. If the user does not declare third-party ownership, werkhain may assume ownership for the purpose of the lien.
(8) In OwnOffice memberships, a security deposit equal to two months’ rent is required. It is refunded within 3 months after proper termination and handover.
§ 8 Data Protection and Video Surveillance
(1) werkhain processes personal data in accordance with data protection laws. Users have rights to access, correction, and deletion.
(2) Users consent to data storage for contractual purposes and credit checks.
(3) Users may withdraw consent at any time.
(4) Certain areas are monitored by video for security. Recordings are deleted after 60 days unless needed longer.
§ 9 Termination
(1) Both parties may terminate the contract according to the terms of the selected plan.
(2) Either party may terminate without notice for good cause, especially in cases of repeated late payments or breach of contract.
(3) Terminations must be in writing.
§ 10 Contract Execution
(1) In OwnOffice memberships, users may bring their own furniture and equipment upon agreement with werkhain.
(2) The user is obliged to make their workspace in the flex area available to werkhain for event purposes in exceptional cases during evening hours. The event must be announced to the user with reasonable notice (at least 2 days in advance). The arrangement shall be made in direct coordination between the user and werkhain.
(3) Subleasing is prohibited. Membership is non-transferable.
(4) (Technical) modifications to the workstations that do not affect the structural substance of the building, as well as conversions, installations, or changes to lighting systems, are only permitted with prior written consent from werkhain and must be carried out at the user's own expense. Upon request by werkhain, the user is obliged to fully and professionally restore the workstation to its original condition at the latest upon returning the space. The user has no right to compensation—even if werkhain waives restoration to the original condition. If werkhain consents to modifications, any necessary official permits, of whatever kind, must be obtained by the user. All costs arising from this shall be borne by the user.
(5) werkhain is entitled to carry out repairs, maintenance, and structural changes that are necessary for the preservation or improvement of the building or workstation, or to prevent hazards or eliminate damages, after giving reasonable notice and in coordination with the user. In case of imminent danger, no consent from the user or prior notice is required. The user is obliged to always keep their workstation accessible for such cases and to vacate it immediately if necessary.
(6) werkhain provides users with technical equipment (e.g., projectors) and other furnishings in proper working condition. The equipment is regularly tested and maintained to ensure functionality. All technical and other furnishings must be treated with care. Any misuse is prohibited. The user is liable for any damage caused by their fault and is obliged to provide compensation.
§ 11 Internet Use and Conduct
(1) The user is obliged not to attempt any unauthorized access to the infrastructure (e.g., through hacking).
(2) The user may use the services and infrastructure exclusively for legal purposes in accordance with applicable legal regulations. The following activities are specifically prohibited:
(i) Any unlawful activity, in particular:
- Activities that violate the personal rights or the privacy of others (e.g., defamation, abuse, harassment, or stalking);
- Distribution of illegal materials such as immoral or offensive content within or via the infrastructure provided by werkhain;
- Distribution or provision of data, especially images, photographs, films, or software, that are subject to intellectual property laws, unless the user is the rights holder or has the authorization to distribute them;
- Distribution of malware such as viruses, trojans, worms, or bots, as well as illegal downloading of copyrighted content.
(ii) Activities that may damage the reputation of werkhain or other users, in particular:
- Unlawful acquisition of personal data inside and outside the coworking space;
- Use in connection with chain letters, spam emails, or other types of unsolicited messages or advertisements;
- Use in connection with sweepstakes;
- Use in connection with violent or pornographic content;
- Use in connection with esoteric or pseudo-religious content.
(3) The user undertakes to comply with all applicable laws and regulations regarding internet usage and to report any violations of the law to werkhain without delay. The user is solely responsible for all actions and omissions in connection with their internet usage.
(4) The user is subject to legal restrictions when querying, storing, transmitting, distributing, and displaying certain content. These include, in particular, copyright restrictions. Copying, distributing, or downloading copyrighted music or films is strictly prohibited.
(5) In the event of a culpable breach of the obligations set out in this §11 that results in damage to werkhain, the user shall compensate werkhain for such damage and indemnify werkhain against all claims by third parties.
§ 12 Liability and Warranty
(1) Users have inspected the workspaces. Except in the OwnOffice plan, desks are in an open-plan area and cannot be locked. werkhain is not liable for theft or loss.
(2) Users waive claims based on defects (§§ 536, 536a BGB). No warranty is given for the condition of desks.
(3) Users are aware that renovations may occur and accept potential disruptions.
(4) werkhain is liable only for intent or gross negligence, or for personal injury. Liability is otherwise limited to foreseeable damages.
(5) werkhain is not liable for IP or legal violations by users. In case of legal violations, werkhain may terminate the contract and claim damages.
(6) Use of the gym is at users’ own risk. Users confirm they are fit for training and assume all risks.
(7) werkhain is not liable for injuries or damage from using gym equipment unless due to gross negligence.
(8) Users must follow safety instructions. werkhain may exclude users who pose a risk.
§ 13 End of Usage
(1) Equipment must be returned in clean and good condition. Damages must be compensated.
(2) Late return may result in additional charges.
§ 14 Right of Withdrawal
For contracts concluded with us by companies, legal entities, or commercial users (hereinafter referred to as "entrepreneurs"), there is no statutory right of withdrawal pursuant to § 312g of the German Civil Code (BGB).
If the user is a consumer, they are entitled to a statutory right of withdrawal.
Withdrawal Policy
You have the right to withdraw from this contract within fourteen days without giving any reason.
The withdrawal period is fourteen days from the day the contract is concluded.
To exercise your right of withdrawal, you must inform us (Leucht One GmbH, Jessnerstr. 60, 10247 Berlin, Email: manuel.leucht@leucht-one.de, Phone: +49 151 22 64 04 88) of your decision to withdraw from this contract by means of a clear statement (e.g. a letter sent by post or an email). You may use the attached sample withdrawal form for this purpose, but it is not mandatory.
To meet the withdrawal deadline, it is sufficient for you to send your communication concerning the exercise of your right of withdrawal before the withdrawal period has expired.
Consequences of Withdrawal
If you withdraw from this contract, we shall reimburse to you all payments received from you, including the costs of delivery (with the exception of any additional costs resulting from your choice of a type of delivery other than the least expensive standard delivery offered by us), without undue delay and at the latest within fourteen days from the day on which we receive your notice of withdrawal from this contract. For this reimbursement, we will use the same means of payment that you used for the original transaction, unless expressly agreed otherwise with you; in no event will you be charged any fees for this reimbursement.
If you have requested that the rental and services begin during the withdrawal period, you shall pay us a reasonable amount that corresponds to the proportion of the rental and services already provided up to the point at which you notify us of your withdrawal from this contract, in comparison with the total scope of the rental and services provided for in the contract.
Sample Withdrawal Form
(The sample withdrawal form can be found in the German version of this document.)
Special Note:
The right of withdrawal expires in the case of a contract for the provision of rental and services if the entrepreneur has fully performed the rental and service and has only begun to perform the rental and service after the consumer has given their express consent and at the same time confirmed their knowledge that they will lose their right of withdrawal upon full performance of the contract by the entrepreneur.
§ 15 Final Provisions
(1) User’s own terms are not valid unless agreed in writing.
(2) werkhain may change these AGBs with notice. Users may object within 2 weeks.
(3) German law applies.
(4) Place of jurisdiction is Berlin.
(5) If any clause is or becomes invalid, the rest remains effective. Invalid clauses shall be replaced with valid ones reflecting the original intent.
(6) The current price/service list and privacy policy are available on the Leucht One website.
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) gelten für sämtliche Leistungen der Leucht One GmbH (nachfolgend „werkhain“), die diese gegenüber ihren Nutzern/Vertragspartnern erbringt.
(2) Geschäftsbedingungen des Nutzers, die im Widerspruch zu diesen AGB stehen oder über diese hinausgehen, haben ohne eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung durch werkhain keine Geltung.
(3) Das Angebot von werkhain richtet sich sowohl an Verbraucher im Sinne von § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) als auch an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
§ 2 Leistungsbeschreibung
(1) Gegenstand der Angebote und Dienstleistungen von werkhain ist die Bereitstellung von Büroarbeitsplätzen im Coworking Space am Standort Frankfurter Allee 108, 10247 Berlin, während der Öffnungszeiten (§ 4) über eine Mitgliedschaft im werkhain. Hierzu gehört die Bereitstellung eines Schreibtischs und Büroarbeitsstuhls, eines Community Managements, einer Internetnutzung (WLAN; im Rahmen der vorhandenen Kapazität), eines Zugriffs auf Multifunktionsdrucker (Drucken, Kopieren und Scannen) sowie die Bereitstellung von Kaffee, Tee und Wasser zur Selbstbedienung. Dabei erfolgt die Nutzung der beschriebenen Leistungen im üblichen, angemessenen Umfang und darf nicht übermäßig in Anspruch genommen werden. Der maximale Umfang ist im Preis- und Leistungsverzeichnis definiert. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine Computer, Ladekabel, E-Mail- Adressen, Telefone (Festnetz oder Mobiltelefon) oder Faxgeräte und keine Lager- und Stauraumflächen zur Verfügung gestellt werden.
(2) Art und Umfang der Leistungen richten sich nach dem jeweils gewählten Tarif, der der Nutzungsvereinbarung zu Grunde liegt. Je nach gewähltem Tarif ist die Nutzungsmöglichkeit auf eine bestimmte Art der Nutzung und/oder bestimmte Zeit beschränkt.
(3) Die Arbeitsplätze werden sowohl flexibel als auch fest vergeben. werkhain ist bei der Buchung flexibler Arbeitsplätze nicht verpflichtet, die jederzeitige Verfügbarkeit eines bestimmten Arbeitsplatzes zu gewährleisten.
(4) Über die Arbeitsplätze hinaus bietet werkhain weitere kostenpflichtige Zusatzdienstleistungen an. Eine detaillierte Übersicht der verfügbaren Zusatzleistungen ist dem jeweils aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
(5) Der Nutzer hat die Ausrüstung zu Beginn der Vertragsbeziehung gründlich überprüft und deren Funktionalität anerkannt. Die Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung obliegt dem Nutzer.
(6) Die vom Nutzer genutzten Flächen der Flextarife müssen am Ende jedes Nutzungstages vom Nutzer vollständig geräumt werden.
§3 Nutzungszweck, Ausschluss von Konkurrenzschutz
(1) Der Nutzer darf den Coworking Space ausschließlich als Büro zur Ausführung der von ihm bei Vertragsschluss angegebenen Tätigkeit nutzen und dort nur solche Tätigkeiten ausüben, die einer Büronutzung entsprechen und die im Coworking Space ausgeübt werden können, ohne andere Nutzer in deren Tätigkeiten zu hindern oder erheblich zu stören. Jede Änderung der Art des im Coworking Space ausgeübten Gewerbes oder Berufes gegenüber den bei Vertragsschluss angegebenen Daten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von werkhain.
(2) Im Rahmen der Bereitstellung von Büroarbeitsplätzen im Coworking Space über eine Mitgliedschaft gemäß § 2 (1) wird ausdrücklich kein ausschließliches Nutzungsrecht des Nutzers an den betreffenden Räumlichkeiten oder Arbeitsplätzen begründet. Dem Nutzer ist bekannt, dass werkhain Flächen in dem Coworking Space auch Dritten zur Verfügung stellt, die gleiche oder ähnliche Nutzungszwecke verfolgen wie der Nutzer. Dem Nutzer ist insbesondere das offene und flexible Konzept des Coworking Space bekannt. Ihm ist bewusst, dass sämtliche Bereiche in der Halle auch durch Dritte zum Arbeiten, für Besprechungen, Workshops, Seminare oder andere Veranstaltungen genutzt werden und es im Zusammenhang mit diesen Nutzungen zu Beeinträchtigungen (insb. akustischen) der Nutzung kommen kann. Möbel und Einrichtungsgegenstände sind nicht statisch an bestimmten Plätzen verortet, sondern werden je nach Nutzung/Veranstaltung flexibel umgruppiert, wobei die verschiedenen Nutzungszonen grundsätzlich berücksichtigt werden. Der Nutzer hat insoweit keinen Anspruch auf Minderung, Schadensersatz oder sonstigen Ausgleich derartiger Beeinträchtigungen.
(3) Soweit behördliche Auflagen oder die Einholung oder Aufrechterhaltung behördlicher Genehmigungen ihre Ursache in den persönlichen oder besonderen betrieblichen Verhältnissen des Nutzers oder in den besonderen Verhältnissen seines Betriebs haben, obliegen die damit verbundenen Maßnahmen und Kosten allein dem Nutzer. Hierauf beruhende behördliche Anordnungen und Auflagen oder sonstige Nebenbestimmungen hat der Nutzer auf eigene Kosten zu erfüllen und werkhain von einer auf entsprechenden Anordnungen oder Auflagen beruhenden Inanspruchnahme freizustellen.
(4) Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass sich der Coworking Space für die von ihm konkret beabsichtigte (Büro-)Nutzung eignet. Der Nutzer hat die Ausstattung des Coworking Space und dessen Eignung für seine Zwecke vor Beginn des Vertragsverhältnisses überprüft.
(5) Dem Nutzer wird kein Konkurrenzschutz gewährt.
§4 Virtual Office
(1) Werkhain kann Nutzern einen Geschäftssitz gewähren. Dieser ist an die Nutzung eines Postfachs gebunden. Damit erwirbt der Nutzer das Recht, während der Vertragslaufzeit die Geschäftsadresse
Firmenname
Frankfurter Allee 108/Fabrikgebäude 2. Hof
10247 Berlin
zu nutzen. Darin inbegriffen ist das Recht, die Adresse bei allen Anmeldungen und Eintragungen wie Gewerbe- oder Handelsregistereintragungen als Geschäftsadresse anzugeben.
(2) Alle an den Nutzer eingehende Post, insbesondere von Notaren, Justiz-, Verwaltungs- oder Finanzbehörden, werden von werkhain entgegengenommen. Werkhain übergibt solche Poststücke persönlich dem Nutzer, leitet sie an eine Wunschadresse weiter oder versendet einen Scan der Sendung per E-Mail. Eine Haftung wegen fehlerhafter oder verspäteter Weiterleitung übernimmt werkhain nicht.
(3) Damit werkhain die Post öffnen, einscannen und per E-Mail versenden darf, ist eine schriftliche Beauftragung erforderlich. Ein entsprechendes Formular wird bei Buchung bereitgestellt.
(4) Das werkhain-Personal ist dabei nicht berechtigt, vom Inhalt der Schreiben Kenntnis zu nehmen. Im Fall einer vereinbarten direkten oder Scan-Nachsendung von Schriftstücken und Zustellungen kann der Nutzer werkhain zudem schriftlich autorisieren, Zusendungen, die im ungeöffneten Zustand eindeutig als Dialogpost oder Werbesendung identifiziert werden können, von der Nachsendung auszuschließen.
(5) Der Nutzer verzichtet auf sämtliche Ansprüche gegen werkhain, die daraus resultieren könnten, dass Schriftstücke an den Geschäftssitz zugestellt wurden oder er nicht über den Inhalt der Schriftstücke informiert wurde. Mit Beendigung der Nutzungsvereinbarung erlischt auch die Annahmeerlaubnis für Schriftstücke und Zustellungen.
(6) Werkhain verpflichtet sich zur Wahrung der Geschäftsinteressen des Nutzers. Das schließt insbesondere das Bewahren von Geschäftsgeheimnissen und die Einhaltung aller Datenschutz- und Informationsschutzrichtlinien ein.
(7) Werkhain ist aufgrund des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz (GWG)) verpflichtet, seine Nutzer und deren Hintermänner zu identifizieren, einer internen Risikoanalyse zu unterziehen und Verdachtsfälle auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung an die Behörden zu melden. Der Nutzer wird sämtlichen Anforderungen seitens werkhain, die auf den genannten Verpflichtungen beruhen, nachkommen.
§5 Zugangsbedingungen und Verhaltensregeln
(1) Der Zugang zu den Räumlichkeiten ist Mitgliedern während der regulären Öffnungszeiten gestattet. Diese können auf der Webseite www.werkhain.de entnommen werden.
(2) Mitglieder, die „24/7 Zugang“ in ihrem Tarif inkludiert haben, haben jederzeit über eine digitale Schließungsregelung Zugang zu einem dafür vorgesehenen Bereich des werkhains. Dieser ist im Preis- & Leistungsverzeichnis definiert. Der Zugang ist über das Smartphone steuerbar. Eine Weitergabe der Zugangsdaten ist strengstens untersagt und berechtigt werkhain bei Zuwiderhandlungen des Nutzers zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses.
(3) Im Falle eines Zahlungsverzugs des Nutzers ist werkhain berechtigt, den Zugang zum Büroarbeitsplatz / Meetingraum / Briefkasten zu verweigern und den Zugang zum werkhain zu sperren.
(4) werkhain erbringt die Dienstleistungen für die jeweiligen Nutzer persönlich. Diese können nicht übertragen werden. Im Tarif OwnOffice wird 1 Zugang pro im Office enthaltenem Arbeitsplatz gewährt. Gäste haben grundsätzlich keinen Zugang zum werkhain. werkhain kann Gästen den Zugang gestatten, wenn der Nutzer den Gast zuvor an der Rezeption angemeldet hat.
(5) Mitglieder und deren Gäste sind verpflichtet, sich an die werkhain Hausordnung zu halten, die Respekt und die Wahrung der Infrastruktur fordert.
§6 Vertragsschluss
(1) Mit der Buchung durch den Nutzer kommt ein Vertrag mit werkhain entsprechend dem vom Nutzer gewählten Tarif zustande.
(2) Der Vertragsschluss erfolgt schriftlich oder über das Online-Buchungsverfahren von Cobot. Bei der Onlinebuchung beauftragt der Nutzer werkhain verbindlich mit Anklicken des Buttons „Kostenpflichtig registrieren.“ Vor der Auftragserteilung kann der Nutzer die Daten jederzeit ändern und einsehen. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Nutzer durch Klicken auf den Button „Ich akzeptiere die werkhain Geschäftsbedingungen und Konditionen“ diese Geschäftsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag abgeben hat. Mit der Buchung sichert der Nutzer zu, dass die angegebenen Daten vollständig und wahrheitsgemäß sind. Der Nutzer verpflichtet sich, die Änderung seiner persönlichen Daten unverzüglich anzuzeigen.
(3) Ein Nutzervertrag zwischen dem Nutzer und werkhain kommt erst durch Abgabe einer Annahmeerklärung / Buchungsbestätigung durch werkhain zustande. Diese kann schriftlich oder per E-Mail erfolgen. werkhain wird die Annahmeerklärung innerhalb von drei Werktagen abgeben bzw. die Buchung bestätigen.
(1) Alle Preise von werkhain sind Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer und beziehen sich nur auf die angegebenen Dienstleistungen.
(2) werkhain ist zur Änderung der Preise berechtigt. Gründe für die Preisanpassung sind Veränderungen für Personalkosten oder der Bewirtschaftungskosten. Berücksichtigt werden sowohl Preissteigerungen als auch Preissenkungen. Preisänderungen sind durch werkhain mit einer Frist von zwei Monaten schriftlich oder in Textform anzukündigen. Dem Nutzer steht es frei, die Nutzungsvereinbarung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Preisänderungsinformation zu kündigen. Die Nutzungsvereinbarung endet dann mit dem letzten Tag vor Beginn der Gültigkeit des neuen Preises. Ohne Kündigung gelten die neuen Vergütungen ab Einführungsdatum.
(3) Der Nutzer ermächtigt werkhain zur Einziehung des vereinbarten Entgelts per Lastschrift oder Kreditkarte. Der Nutzer kann die erteilte Einziehungsermächtigung jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen. Geschäftskunden können in Absprache mit werkhain auch per Rechnung bezahlen. Barzahlung ist nicht möglich.
(4) Bankgebühren und Bearbeitungskosten, die werkhain infolge der Nichteinlösung der Lastschrift oder aufgrund eines Widerspruchs entstehen, gehen zu Lasten des Nutzers.
(5) Die Zahlung ist unmittelbar mit dem Vertragsschluss fällig. Soweit die Zahlung monatlich zu leisten ist, ist diese jeweils am Monatsersten fällig. Da es sich um gleitende Verträge handelt, ist der Monatserste dabei jeweils der Tag, der nummerisch dem Tag des Vertragsschlusses entspricht. Dabei ist der Zahlungseingang entscheidend. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Nutzer bereits durch Versäumnis des ersten Termins in Verzug. In diesem Fall hat er werkhain Verzugszinsen in Höhe des gesetzlich normierten Zinssatzes zu zahlen. Die Verpflichtung zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden nicht aus.
(6) Im Falle von ausnahmsweise befristeten Verträgen ist die Zahlung (wie unter § 7 Abs. 5) in Gänze vor Beginn des Vertrages zu leisten.
(7) werkhain steht als Vermieter im Hinblick auf die Entgelte für die Bereitstellung von Büroarbeitsplätzen ein Vermieterpfandrecht zu. Für das Vermieterpfandrecht gelten die gesetzlichen Vorschriften des BGB. Das Pfandrecht erstreckt sich auf die vom Nutzer bei Einzug in die Räumlichkeiten von werkhain eingebrachten Sachen, sofern sich diese im Eigentum des Nutzers befinden bzw. an denen ein Anwartschaftsrecht des Nutzers besteht. Erklärt der Nutzer gegenüber dem werkhain bei Einzug in die Räumlichkeiten nicht, dass die von ihm eingebrachten Sachen nicht in seinem Eigentum stehen, so gilt die Eigentumsvermutung zur Ausübung des Vermieterpfandrechtes zu Gunsten von werkhain.
(8) Dem Nutzer wird im Rahmen der OwnOffice Mitgliedschaft darüber hinaus bei Einzug eine einmalige Kaution in Rechnung gestellt. Die Kaution beträgt zwei volle Monatsmieten. Die Kaution wird bis zu 3 Monate nach fristgerechtem Auszug zurückgezahlt, sofern der Raum in ordnungsmäßigem Zustand an werkhain übergeben wurde und keine offenen Zahlungsforderungen bestehen.
§8 Datenschutz, Videoüberwachung
(1) werkhain verpflichtet sich, alle personenbezogenen Daten der Mitglieder gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen zu verarbeiten und zu schützen. Nutzer haben das Recht, Auskunft über die gespeicherten Daten zu erhalten und deren Korrektur oder Löschung zu fordern.
(2) Der Nutzer erklärt sein Einverständnis, dass seine für die Vertragsdurchführung notwendigen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden. Der Nutzer willigt ferner in die Übermittlung seiner zur Bonitätsprüfung notwendigen persönlichen Daten an ein Auskunftsbüro ein. Sämtliche Daten werden durch werkhain sowie berechtigte Dritte vertraulich behandelt.
(3) Dem Nutzer steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.
(4) Zur Sicherheit werden Bereiche des Coworking Bereichs durch Videokameras überwacht. Gespeicherte Aufnahmen werden spätestens nach 60 Tagen gelöscht, es sei denn, ihr Erhalt ist zur Sicherheit und zur Aufklärung von Straftaten notwendig. Der Nutzer stimmt der Kameraüberwachung zu.
§9 Kündigung
(1) Beide Parteien können das Vertragsverhältnis mit der im jeweiligen Tarif vertraglich vorgesehenen Frist ohne Angabe von Gründen kündigen.
(2) Das Recht zur vorzeitigen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten und für alle Fälle unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Nutzer mit seinen Zahlungsverpflichtungen zweimalig in Verzug gerät oder seine vertraglichen Pflichten in sonstiger Weise schuldhaft verletzt (z. B. aufgrund einer Überlassung der vertraglich vereinbarten Nutzungsservices an Dritte etc.) sowie wenn die Grundlage für das Nutzungsverhältnis mit dem Nutzer wegfällt (Beendigung des Hauptmietverhältnisses).
(3) Kündigungen bedürfen der Schriftform.
§10 Vertragsdurchführung
(1) Der Nutzer ist im Rahmen der OwnOffice Mitgliedschaft berechtigt, eigene Einrichtungsgegenstände, insbesondere Mobiliar und technische Peripherie nach Abstimmung mit werkhain in den Büroflächen aufzustellen.
(2) Der Nutzer ist verpflichtet, werkhain seinen Arbeitsplatz im Flexbereich in Ausnahmefällen in den Abendstunden zu Veranstaltungszwecken zur Verfügung zu stellen. Die Veranstaltung muss dem Nutzer zuvor in einer angemessenen Frist (mindestens 2 Tage vorher) angekündigt werden. Die Zurverfügungstellung erfolgt in unmittelbarer Absprache zwischen dem Nutzer und werkhain.
(3) Die Untervermietung an Dritte ist ausgeschlossen. Eine erworbene Mitgliedschaft gilt nur für den Erwerber und darf nicht von weiteren Personen genutzt werden.
(4) (Technische) Veränderungen an den Arbeitsplätzen, die nicht in die Bausubstanz eingreifen, Um- und Einbauten, Installationen, Veränderungen der Beleuchtungsanlagen sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch werkhain durch den Nutzer auf dessen Kosten zulässig. Auf Verlangen von werkhain ist der Nutzer zur völligen fachgerechten Wiederherstellung des Arbeitsplatzes spätestens bei Rückgabe verpflichtet. Ein Ersatzanspruch des Nutzers besteht nicht – auch dann nicht, wenn werkhain auf die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands verzichtet. Im Falle der Zustimmung durch werkhain zur Veränderung des Arbeitsplatzes sind etwa erforderliche behördliche Genehmigungen, gleich welcher Art, durch den Nutzer einzuholen. Hierdurch entstehende Kosten trägt der Nutzer.
(5) werkhain darf Ausbesserungen, Instandsetzungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung und zum Ausbau des Gebäudes oder des Arbeitsplatzes oder zur Abwendung von Gefahren oder zur Beseitigung von Schäden zweckmäßig sind, nach angemessener Fristsetzung, in Absprache mit dem Nutzer, vornehmen. Bei Gefahr im Verzug bedarf es keiner Zustimmung des Nutzers und keiner Fristsetzung. Der Nutzer ist verpflichtet, seinen Arbeitsplatz für diesen Fall stets zugänglich zu halten und gegebenenfalls unverzüglich zu räumen.
(6) werkhain stellt den Nutzern die technischen Gegenstände (Projektoren, etc.) und sonstige Einrichtungsgegenstände in einem einwandfreien Zustand zur Verfügung. Die Geräte werden regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit getestet und gewartet. Mit den technischen Gegenständen und den sonstigen Einrichtungsgegenständen ist sorgfältig umzugehen. Jede missbräuchliche Nutzung ist untersagt. Jede vom Nutzer schuldhaft herbeigeführte Beschädigung verpflichtet den Nutzer zum Schadensersatz.
§11 Nutzung von Diensten und Infrastruktur, Nutzungsverhalten im Internet
(1) Der Nutzer ist verpflichtet, keinerlei Versuche unberechtigten Zugriffs auf die Infrastruktur (z.B. durch Hacking) zu unternehmen.
(2) Der Nutzer darf die Dienste und Infrastruktur ausschließlich für legale Zwecke im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen nutzen. Untersagt sind insbesondere folgende Tätigkeiten:
- Tätigkeiten, die das Persönlichkeitsrecht oder den Schutz der Privatsphäre anderer verletzen (z.B. Diffamierung, Missbrauch, Belästigung oder Stalking);
- Verbreitung von ungesetzlichen Materialien wie z.B. sittenwidrigem oder beleidigendem Material innerhalb der oder über die von werkhain bereitgestellte Infrastruktur;
- Verbreitung oder Bereitstellung von Daten, insbesondere Bildern, Fotografien, Filmen oder Software, die den Gesetzen zum Schutz von geistigem Eigentum unterliegen, es sei denn, der Nutzer ist Rechteinhaber oder besitzt die Berechtigung zur Verbreitung;
- Verbreitung von Schadsoftware wie Viren, Trojaner, Würmer oder Bots sowie illegaler Download von urheberrechtlich geschützten Daten.
(ii) Tätigkeiten, die dem Ansehen von werkhain oder anderen Nutzern schaden können, insbesondere:
- Unrechtmäßige Beschaffung von persönlichen Daten innerhalb und außerhalb des Coworking Spaces
- Nutzung im Zusammenhang mit Kettenbriefen, Spam-E-Mails oder sonstiger Art von unerwünschten Nachrichten oder Werbung
- Nutzung im Zusammenhang mit Gewinnspielen
- Nutzung im Zusammenhang mit gewalttätigen oder pornographischen Inhalten
- Nutzung im Zusammenhang mit esoterischen oder pseudoreligiösen Inhalten.
(3) Der Nutzer verpflichtet sich, alle geltenden Gesetze und Bestimmungen zur Nutzung des Internets einzuhalten und Gesetzesverstöße unverzüglich an werkhain zu melden. Der Nutzer ist allein verantwortlich für alle seine Handlungen und Unterlassungen im Rahmen der Internetnutzung.
(4) Der Nutzer unterliegt bei der Abfrage, Speicherung, Übermittlung, Verbreitung und Darstellung bestimmter Inhalte Beschränkungen im Rahmen der gesetzlichen Regelungen. Dazu gehören insbesondere die urheberrechtlichen Beschränkungen. Das Kopieren, Verbreiten oder Herunterladen von urheberrechtlich geschützter Musik oder Filmen ist strengstens untersagt.
(5) Bei einer schuldhaften Verletzung der Verpflichtungen aus diesem § 11, die zu einem Schaden von werkhain führt, hat der Nutzer werkhain diesen Schaden zu ersetzen und werkhain von allen Ansprüchen Dritter freizustellen.
§12 Gewährleistung und Haftung
(1) Der Nutzer hat die Arbeitsplätze vor Vertragsschluss eingehend besichtigt. Er hat zur Kenntnis genommen, dass sich die Arbeitsplätze mit Ausnahme des Tarifes OwnOffice in einem Großraumbüro befinden und die angemieteten Arbeitsplätze nicht separat verschließbar sind. In diesem Zusammenhang haftet werkhain gegenüber dem Nutzer nicht für den Verlust von durch den Nutzer eingebrachten Sachen bei Diebstahl oder im Falle des sonstigen Abhandenkommens.
(2) Der Nutzer verzichtet wegen des ihm bekannten Zustands auf etwaige Ansprüche gemäß §§ 536, 536a BGB. Minderungsansprüche bestehen insoweit nicht. werkhain übernimmt gegenüber dem Nutzer bei Übergabe und für die Dauer der Nutzung keine Gewährleistung für den Zustand des jeweiligen Arbeitsplatzes. Der Nutzer erkennt an, dass sich der jeweils von ihm genutzte Arbeitsplatz einschließlich sämtlicher Einrichtungsgegenstände vor Nutzungsbeginn in vertragsgemäßem Zustand befindet.
(3) Dem Nutzer ist bekannt, dass im Hause in absehbarer Zeit umfangreiche Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten vorgenommen werden. Der Nutzer erklärt bereits jetzt die Duldung dieser Arbeiten und versichert, dass er aus eventuellen Beeinträchtigungen am Arbeitsplatz keine Minderungsrechte bzw. Schadensersatzansprüche herleiten wird, sofern werkhain diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Dem Nutzer ist ferner bekannt, dass kurzfristige Einschränkungen, bzw. Ausfälle der Internetnutzung nicht ausgeschlossen sind. Minderungs- bzw. Schadensersatzansprüche des Nutzers sind auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
(4) In allen Fällen, in denen werkhain im geschäftlichen Verkehr aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet ist, haftet werkhain nur, soweit ihm, seinen leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Hiervon unberührt bleibt die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und Garantien. Die Haftung ist jedoch insofern auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen, es sei denn, werkhain fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
(5) werkhain übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter in Bezug auf Arbeiten der Nutzer sowie die Übermittlung von Daten und Datenträgern durch den Nutzer. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass alle wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen, markenrechtlichen, datenrechtlichen oder sonstige Rechtsverstöße im Rahmen der Vertragsbeziehung zu werkhain unterbleiben. Sofern werkhain von derartigen Rechtsverstößen Kenntnis erhält, wird das Vertragsverhältnis unverzüglich gekündigt. Im Falle eines Rechtsverstoßes hält der Nutzer werkhain von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Der Nutzer ersetzt werkhain die Kosten der Rechtsverfolgung in der Höhe der gesetzlichen Anwaltsgebühren für den Fall, dass werkhain von Dritten infolge einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen wird.
(6) Die Nutzung des Sportraums im werkhain erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Die Nutzer*innen bestätigen mit der Nutzung, dass sie über die erforderliche körperliche und gesundheitliche Eignung für die Nutzung des Sportraums und der Trainingsgeräte verfügen und tragen die volle Verantwortung für alle daraus resultierenden Risiken. werkhain übernimmt keine Haftung für Verletzungen, Sachschäden oder sonstige Schäden, die durch die Nutzung des Sportraums oder der bereitgestellten Geräte entstehen.
(7) werkhain übernimmt keine Haftung für Verletzungen, Sachschäden oder sonstige Schäden, die durch die Nutzung des Sportraums oder der bereitgestellten Geräte entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden, die auf eine fehlerhafte Anbringung oder Montage der Geräte zurückzuführen sind, sofern diese nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden von werkhain zurückzuführen sind.
(8) Die Nutzer*innen verpflichten sich, die bereitgestellten Sicherheits- und Nutzungshinweise einzuhalten. werkhain behält sich das Recht vor, Personen, die gegen diese Regeln verstoßen oder durch unsachgemäße Nutzung eine Gefahr für sich oder andere darstellen, von der weiteren Nutzung des Sportraums auszuschließen.
§13 Beendigung des Nutzungsverhältnisses
(1) Der Nutzer hat Einrichtungs- und technische Gegenstände (Stuhl, Tisch, Drucker, Kücheneinrichtungen, etc.) pfleglich zu behandeln und nach Beendigung der Nutzung in vertragsgemäßem, mangelfreiem und gebrauchsfähigem Zustand, gereinigt an werkhain zurück zu geben. Vom Nutzer schuldhaft herbeigeführte Schäden hieran, die über die normale Abnutzung hinausgehen, oder verlorene Einrichtungsgegenstände sind werkhain vollumfänglich vom Nutzer zu ersetzen.
(2) Gibt der Nutzer den Arbeitsplatz nicht rechtzeitig heraus, haftet er werkhain für alle Schäden, die durch die verspätete Rückgabe bedingt sind, auch, wenn diese über die Höhe des Nutzungsausfallentgelts hinausgehen.
§14 Widerrufsrecht
Für Verträge, die von Unternehmen, juristischen Personen oder gewerblichen Nutzer (im Folgenden "Unternehmer") mit uns abgeschlossen werden, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 312g BGB.
Sofern der Nutzer Verbraucher ist, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu
widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Leucht One GmbH, Jessnerstr. 60, 10247 Berlin, E-Mail: manuel.leucht@leucht-one.de, Telefon: +49 151 22 64 04 88) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Miet- und Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Miet- und Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Miet- und Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie
es zurück.)
An Leucht One GmbH, Jessnerstr. 60, 10247 Berlin, E-Mail: manuel.leucht@leucht-one.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf
der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Miet-/Dienstleistung (*)
________________________________________
— Bestellt am (*)/erhalten am (*)
— Name des/der Verbraucher(s)
— Anschrift des/der Verbraucher(s)
— Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
— Datum
________________________________________
(*) Unzutreffendes streichen
Besonderer Hinweis:
Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Miet- und Dienstleistungen, wenn der Unternehmer die Miet- und Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Miet- und Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert.
§15 Schlussbestimmungen
(1) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers finden keine Anwendung, auch wenn der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
(2) werkhain behält es sich vor, diese AGB jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, es sei denn dies ist für den Nutzer nicht zumutbar. werkhain wird die Nutzer über Änderungen der AGB rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der Nutzer nicht innerhalb von 2 Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom Nutzer angenommen.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(4) Der Gerichtsstand ist der Sitz von werkhain in Berlin.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, an Stelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, den in diesen Geschäftsbedingungen zum Ausdruck gekommenen Interessen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt für den Fall, dass eventuelle Ergänzungen notwendig werden.
(6) Das Preis- /Leistungsverzeichnis sowie die Datenschutzerklärungen sind auf der Leucht One Website zu finden.
Cobot Terms & Conditions
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